Von der Staatsverfassung in Frankreich zum Unterrichte für die Bürger und Bewohner im Erzbisthume Mainz und den Bisthümern Worms und Speier
von Christoph Friedrich Cotta
Liebe Leute! Ihr habt zeither so viel von der Staats-Verfassung, oder von der Konstitution in Frankreich gehört; ein Theil hat sie verachtet, der größere aber hat sie gelobt. Ihr müßt doch einmal wissen, worinn sie bestehet; ihr mögt dann selbst urtheilen, ob sie gut, ob sie nicht besser sey, als eure zeitherige.
Uiberhaupt heißt man die Konstitution von Frankreich diejenige Einrichtung, wornach man in diesem gesegneten Lande lebt, und einander behandelt. Sie ist himmelweit verschieden von der Einrichtung anderer Länder. Denn hört! in andern Landen sagt man den Leuten nur: das sollst Du thun; jenes darfst Du Nicht thun. Aber in Frankreich hat man ihnen auch gesagt: das darfst Du verlangen, daß dir der Beamte dagegen thue; jenes kann Dir der Beamte nicht zumuthen. Diese gerechte Einrichtung ist in einem Buche, welches die Konstitutions - Akte genennt wird, in vorigem Jahre beschrieben worden. Sie wird aber noch vortheilhafter für die Inwohner gemacht werden, und sobald man damit fertig ist, druckt man das Buch wieder neu. Unterdessen will ich aus dem vormjährigen Buche einen Auszug zum Berichte geben, damit besonders ihr liebe Handwerker und Landbauern wisset, worinn die Einrichtung von Frankreich besser ist, als die von Mainz , Worms, Speier, und von allen andern Ländern und Städten.
In Frankreich sind alle Men scheu fv ei. Also giebt es da kein Leibeigene. Auch ist kein Mensch Herr des Andern, und sogar der Dienstherr hat vom Bedienten, oder Knecht nur in Dienstsachen zu verlangen, was im Dienstkontrakte ausgemacht worden ist.
In Frankreich sind alle Menschen gleich an Rechten. Der Sohn eines Landbauern kann also, wenn er geschickt dazu ist, eben so gut Minister oder Erzbischoff werden, als wie der Sohn eines Königs, da man hingegen in manchen andern Ländern eine solche Stelle nicht bekommen kann, wenn man nicht aus althochadelichem, gräflichem, oder fürstlichem Geblüte, wie sie es nennen, ist. Auch hat in Frankreich ein so genannter Edelmann oder Graf gar keinen Vorzug wegen seiner Geburt vor dem Handwerker; der arme Bürger findet vor dem Richter eben so viel Recht, wie der reichste, und dieser wird, wenn er Strafe verdient, eben so gestraft, als der arme. Eben darum, weil alle Menschen gleich sind, ist in Frankreich der Adel mit allen seinen Vorzügen auf ewig abgeschafft worden.
Die Freiheit ist das Recht, alles das zu thun, was nicht verboten ist. In Frankreich ist aber nur das verboten, was jeder vernünftige Mensch sich selbst verbietet, nämlich das, was dem Andern schadet. Solche Dinge, welche andern Menschen schaden, sind durch die Gesetze verboten; in Frankreich macht aber nicht ein König oder Kurfürst, oder ein Magistrat die Gesetze, sondern das Volk selbst macht sie; es erwählet nämlich Männer aus allen Provinzen oder Departementern zu einer National-Konvention oder Zusammenkunft, welche untersuchen müssen, was für Gesetze nöthig seien, um das allgemeine Wohl zu befördern. Diese Gesetze werden dann aufgeschrieben, und sind der Ausdruck vom allgemeinen Willen des Volkes.
Die Gleichheit ist das Recht, von andern zu verlangen, daß sie das thun, was man selbst thun muß, und das nicht thun, was man selbst nicht thun darf. Daher darf in Frankreich jeder reden, schreiben, drucken lassen, was er will, wenn er nur Niemand dadurch beleidiget. Auch muß wegen der Gleichheit jeder Mensch in Frankreich nach seiner Einnahme Abgaben geben, jeder dem Gesetze sich unterwerfen, er heise sonst geistlich oder weltlich, er sei reich oder arm.
Ausser den Abgaben an das Volk selbst zahlt man keine andere an einen Edelmann, oder ein Domkapitel, keinen Zehenten, u. d. g. In Frankreich erziehet man verlassene Kinder auf Kosten der Republik. Gebrechliche Arme werden da unterstüzt, und arbeitslosen Armen hilft man da zu Erwerbung eines hinlänglichen Verdienstes. In Frankreich errichtet man jezt auch Schulen, wohin jeder Bürger seine Kinder unentgeldlich schicken kann, und worinn sie alles das lernen können, was jedem Menschen zu wissen nöthig ist.
Mit einem Worte: In Frankreich ist alles abgeschafft, was wider die Freiheit und wider Gleichheit der Rechte noch in andern Ländern und Städten gilt; dagegen sind in Frankreich alle Anstalten dazu gemacht, daß die Leute alle immer zufrieden und glücklich leben können.
Dahin zielen auch noch folgende besondere Einrichtungen, wodurch sich die Konstitution von Frankreich auszeichnet.
Ganz Frankreich ist in gewisse Bezirke, Departemente genannt, und diese sind wieder in Distrikte so abgetheilt, daß jeder Bürger in den Hauptort seines Distrikts (Amts) in einem Tage, und in den Hauptort des Departements (Landes) in längstens zween Tagen zu Fuß kommen kann. Im Hauptorte des Departements wohnen die , welche das Beßte des ganzen Departements besorgen, und auf die Beamten der darum gelegenen Distrikte Acht geben müssen, damit diese ihre Schuldigkeit thun; sie heißen Departementsverwalter. Im Hauptorte des Distrikts sind eben so die Distriktsverwalter, welche den Munizipalitäten vorgesezt, sind. In jeder Gemeinde nämlich sind einige Beamtem welche das Beßte der Gemeinde besorgen; diese nennt man die Munizipalitat, den ersten unter ihnen aber den Maire der Gemeinde; jedoch in Sachen, woran der ganzen Gemeinde besonders gelegen ist, darf auch die Munizipalität nicht für sich handeln, sondern sie muß einen Ausschuß der Bürger, Notables genannt, darum fragen. Alle diese Departementsverwalter, Distriktsverwalter, Maires, Munizipalitätsglieder, Notables, auch die Richter, Postverwalter, und überhaupt alle Beamten werden von den Bürgern, für welche sie da sind, selbst gewählt; thun sie ihre Schuldigkeit nicht, so werden sie von ihren Vorstehern abgesezt, und die Bürger wählen sich hernach andere.
Alle Beamten müssen ihr Amt öffentlich versehen, so, daß jeder, wer Lust hat, zuhören kann, wenn sie amtiren, ihre Rechnungen ablegen rc.
Die Gerechtigkeit wird in Frankreich unentgeldlich verwaltet, und weil Prozesse immer großen Unlust erregen, so sind eigene Friedensgerichte rc. angestellt, wo man erst versucht, die Händel in der Güte abzumachen, ehe man es zu einem Prozesse kommen läßt. Kein Mensch kann in Frankreich anders, als nach Urtheil und Recht gerichtet werden.
Die Minister müssen Sorge tragen, daß die Gesetze im ganzen Reiche vollzogen werden, daß überall Friede, Ruhe und Ordnung herrschet, daß Handel und Wandel nicht gestöret wird, besonders, daß die Lebensmittel überall frei können hingeführt werden, auch daß die Beamten alle ihre Suldigkeit thun rc. Auch die Minister werden in Frankreich von den Bürgern aus sich selbst gewählt, und auch die Minister werden in Frankreich gestraft, wenn sie ihr Amt nicht recht versehen. Sonst war aber den Ministern in Frankreich noch ein König, aber auch der wurde abgesezt, weil er seinen Dienst nur zum Schaden des Volkes versah, und das Volk schaffte ein so überflüßiges, theures, und für die Freiheit gefährliches Amt, als das Amt eines Königs oder Fürsten ist, ganz ab. Daher heißt Frankreich izt eine Republik, weil zu allen Aemtern nur Bürger auf eine Zeitlang gewählt werden, um das Beßte ihrer Mitbürger zu besorgen, und im Falle, daß sie das nicht thun, ohne Unterschied abgesezt, und gestraft werden können.
Das Militär ist in Frankreich nur zur Vertheidigung gegen die Feinde, und zu Erhaltung der öffentlichen Ruhe da; es darf sich in keine Civilsachen mischen. Die Anwerbungen zum Soldatenstande geschehen freiwillig, und der Soldat muß, wenn seine Kapitulationszeit aus ist, unentgeldlich entlassen werden. Soldaten müssen von ihren Officieren brüderlich behandelt werden, bekomme keine Stockschläge, aber guten Sold, gesundes Brod und Fleisch, Kleidung rc. und wenn sie brav dienen, oder im Dienste alt werden, eine Pension. Aus den Soldaten wählt man die Unterofficiere, aus diesen die Lieutenants, und so gehts hinauf bis zum General.
So ist in Frankreich alles dahin eingerichtet, daß jeder Inwohner sicher, von andern unabhängig, und in seinem Gewerbe ungestört zufrieden und glücklich leben kann.
Eben so leben die Franken auch mit ihren Nachbarn im Frieden, begehren nicht, Eroberungen zu machen. Werden sie aber von Königen oder Fürsten angegriffen: so züchtigen sie dafür nur diese, zu deren Völkern aber kommen sie als Bruder, lehren sie die Freiheit und Gleichheit, laden sie ein, sich mit ihnen zu vereinigen, und beschützen sie dann, wie sich selbst, mit all der Tapferkeit und Großmuth, deren nur freie Männer fähig sind, und welche diesen den Sieg über sklavische Soldaten und den rühmlichsten Frieden zusichert. Diese Erwartung wird durch die erstaunlichen Fortschritte bestärkt, welche die Waffen der Franken in Deutschland machen, seitdem sie von Königen, Fürsten und Edelleuten zu einem Kriege sind genöthiget worden, welcher bei längerer Fortdauer alle Thronen einstürzen, jedem Volk Freiheit bringen, und besonders Euch, liebe Handwerker und Landbanern am Rhein! langen Frieden und den größten Wohlstand versichern wird. Trauet aus Gott, welcher die Franken in allen ihren Unternehmungen so sichtbar unterstützet! Denn umsonst arbeiten diejenigen, welche ein Haus bauen , wenn es Gott nicht schützet. Lange schon hatten die Franken zu Grunde gehen müssen bei ihrer izigen Verfassung, wenn sie Gott nicht gefällig gewesen wäre. Der Kaiser, der König von Preußen, das Reich, und so viele Feinde in Frankreich selbst hatten sich vereiniget, dieselben zu Grunde zu richten; aber die Vorsehung hat sie alle zu Schanden gemacht.
Es lebe das fränkische Volk! es lebe die Freiheit und Gleichheit!
Quelle:
Cotta, Christian Friedrich - Von der Staatsverfassung in Frankreich zum Unterrichte für die Bürger und Bewohner im Erzbisthume Mainz und den Bisthümern Worms und Speier, Mainz 1792 Vorlage nach Universitätsbibliothek der Heinrich Heine Universität Düsseldorf, Sign. POLBR295 (Digitalsat: nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:061:1-535947)